Rechtsschutz­versicherung

Ein Rechtsstreit ist ein Risiko, das sich nicht kalkulieren lässt. Er verursacht administrativen Aufwand, nervliche Belastung und oft sehr hohe Kosten. Zusammen mit der AXA-ARAG bieten wir Ihnen ein einzigartiges, ganz auf die Bedürfnisse von Kaderärzten ausgerichtetes Versicherungsprodukt an.

Entscheiden auch Sie sich für die 7 Vorteile Ihrer Rechtsschutzversicherung:

  1. Volle Deckung in der Schweiz und in Europa
  2. Grosszügige Garantiesummen, bis CHF 250'000.-pro versicherter Rechtsfall
  3. Keine Selbstbehalte (Ausnahme Wirtschaftlichkeitsprüfung und TARMED, max. CHF 2'000.-)
  4. In Kürze stehen auch Ihnen auf www.myright.ch kostenlos praktische Online-Rechtshilfen zur Verfügung
  5. 8 landesweit verteilte Rechtsdienste unterstützen Sie schnell und effizient
  6. Hervorragendes Preis/Leistungs-Verhältnis
  7. Sie geniessen umfassenden Schutz mit Patienten, Lieferanten, Leasinggebern, Versicherungen, Arbeitgebern/Arbeitnehmern, Vermietern, Nachbarn etc.

In folgenden Rechtsgebieten:

  • Schadenersatzrecht
  • Strafrecht: im Berufs-Rechtsschutz auch
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie TARMED (Garantiesumme CHF 100'000.-)
  • Arztrecht
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht
  • Versicherungsrecht
  • übriges Vertragsrecht
  • etc.

... wird übernommen:

  • Prüfung der Rechtslage
  • Abklärung allfälliger Prozessaussichten
  • Bearbeitung durch eigene Juristen
  • Inkasso der zugesprochenen Entschädigung

... und wird bezahlt pro versicherten Rechtsfall bis CHF 250'000.-:

  • Kosten eines beigezogenen Rechtsanwalts
  • Gutachten und Expertisen
  • Prozessentschädigung an die Gegenpartei
  • Gerichtsgebühren und Verfahrenskosten
  • Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft
  • Kosten einer Mediation

Zusätzlich für VLSS-Mitglieder sind:

  • Privatärztliche Tätigkeit als angestellte Leistungserbringer (Sprechstunde an max. 3 Halbtagen pro)
  • Streitigkeiten gemäss Art. 49 KVG (stationäre Behandlung)
  • Verfahren wegen der Anschuldigung der vorsätzlichen Körperverletzung und Tötung eines Patienten, der Verletzung des Berufsgeheimnisses sowie Ausstellung eines falschen ärztlichen Zeugnisses bis zu einer Garantiesumme von CHF 20'000.-pro Jahr.
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Verteilung von zusätzlichen Honoraren, auf der Basis einer Regelung in Poolreglementen öffentlich-rechtlicher oder privater Spitäler
  • Inklusive Rückdeckung, d.h. wenn ein während der Versicherungsdauer eingetretener Fall nach Auslaufen der Versicherung eingereicht wird

Um weitere Informationen zu erhalten oder um eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen nehmen Sie bitte mit dem Sekretariat des VLSS Kontakt auf.

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